Bei übertragbaren Krankheiten (z.B. Windpocken, Röteln, Scharlach, Corona......) und bei Lausbefall dürfen die Kinder nicht zur Schule kommen, bis eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist. Das gilt oft auch für Geschwisterkinder und alle anderen Personen der Hausgemeinschaft, wenn die Krankheit bereits vor Ausbruch der Symptome ansteckend ist. Bei übertragbaren Krankheiten muss in jedem Fall die Schule sofort informiert werden, um z.B. schwangere Lehrerinnen nicht zu gefährden. Eine Information auf dem Anrufbeantworter genügt.
Genauere Informationen, ob und wie lange ihr Kind die Schule nicht besuchen darf, finden Sie hier: