Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen
Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen

Fahrtenprogramm

  1. Neben eintägigen Ausflügen, Besichtigungen und Erkundungen in allen Jahrgängen findet in der Regel eine mehrtägige Klassenfahrt am Ende des dritten oder zu Beginn des vierten Schuljahres statt. Der Grundsatz „eine mehrtägige Klassenfahrt in der Grundschulzeit“ wird bei der Genehmigung vorrangig bewertet.
  1. Die Programme der Klassenfahrten fügen sich in das Schulprogramm der Schule ein und werden im Unterricht vor- und nachbereitet.
  1. Bei den Fahrten sind die Kosten möglichst niedrig zu halten.
  1. Die Schulkonferenz legt folgenden Höchstbetrag pro Kind für eine Klassenfahrt fest: 120 Euro. Dabei ist zu beachten, dass das für die Schule vorgesehene Reisekostenbudget für die Lehrpersonen nicht überschritten wird.
  1. Die Kosten für die Elternbegleitpersonen werden aus der Klassenkasse bezahlt bzw. auf alle Eltern der jeweiligen Klasse umgelegt.
  1. Bei den Klassenpflegschaftssitzungen, spätestens ein Jahr vor Durchführung der Fahrt wird die anstehende Klassenfahrt (Ziel und Programm) mit den Eltern der Klasse besprochen und über die anfallenden Kosten informiert.
  1. Unmittelbar nach der Planung der Klassenfahrt durch die Klassenlehrerin, spätestens aber 9 Monate vor Beginn der Fahrt, werden die geplanten Klassenfahrten mit der Schulleitung abgesprochen und schriftlich unter Angabe des Zeitraumes, des geplanten Programms und der anfallenden Kosten, beantragt (Formblatt). Auch die Begleitpersonen sind mit der Schulleitung abzustimmen.
  1. Es wird das schriftliche Einverständnis der Eltern aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eingeholt.
  1. Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht der einzelnen Lehrerin/des einzelnen Lehrers oder im Namen von Eltern abgeschlossen. (RL für Schulfahren)
  1. Die Beförderung von Kindern mit privaten PKWs ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Schulleitung. (RL für Schulfahrten)
  1. Die Reisekostenabrechnung sowie die Originalbelege über entstandene Kosten müssen unmittelbar nach der Fahrt bei der Schulleitung eingereicht werden und von dort aus ans Schulamt weitergeleitet werden. Von hier aus werden aus dem Budget der Schule die Reisekosten der Lehrkräfte erstattet.

 

Schulkonferenzbeschluss vom 23.06.2016

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