Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen
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Schulversäumnis im Krankheitsfall

Die Benachrichtigung der Schule muss direkt am ersten Krankheitstag mündlich über ein anderes Kind aus der jeweiligen Klasse erfolgen. Eltern sollten bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn die Eltern eines zuverlässigen Kindes telefonisch informieren.

Spätestens am dritten Tag sollte eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Versäumnisgrundes vorgelegt werden. Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden (auch bei ein oder zwei Fehltagen). Wenn keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, muss das Versäumnis als unentschuldigtes Fehlen auf dem Zeugnis vermerkt werden.

Ein ärztliches Attest wird nur dann benötigt, wenn es aus besonderen Gründen von der Schule eingefordert wird. Hilfreich ist eine Klassenliste mit Telefonnummern, wenn alle Eltern einverstanden sind.

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