Hausaufgaben sollen die Arbeit im Unterricht ergänzen, Gelerntes sichern oder zur selbständigen Arbeit/Vorbereitung
hinführen.
- Sie sollen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit angefertigt werden.
- Die angemessene Zeit ist gesetzlich festgelegt: Hausaufgaben sollen im 1. und 2. Schuljahr in 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr in
45 Minuten erledigt sein. Die Zeiten gelten auch für das langsam arbeitende Kind.
- Bei Bedarf werden Hausaufgaben differenziert gegeben, d.h. in Umfang und/oder Schwierigkeitsgrad dem Vermögen des Kindes
angepasst.
- Eventuell notwendige zusätzliche Übungen sollten in Absprache zwischen Eltern und der Lehrperson erfolgen.
- Für die Kontrolle ist die Lehrperson zuständig. Kontrolle bedeutet nicht, akribische Rechtschreibkontrolle, sondern Überprüfung der
Vollständigkeit und des grundsätzlichen Verständnisses.
- Wenn Kinder die Hausaufgaben nicht selbständig anfertigen können, sollen Eltern das im Elternheft mit Datum
vermerken.
- Bei Überschreitung der angemessenen Zeit sollen die Eltern/OGS die Hausarbeit abbrechen und die Lehrperson über das Eltern- oder
Arbeitsheft informieren.
- Übungen zum Einmaleins, zum Grundwortschatz oder Ähnliches müssen zusätzlich zu den Hausaufgaben zu Hause stattfinden. Dabei gilt der
Grundsatz, dass durch regelmäßige kurze Übungen bessere Erfolge zu erzielen sind als durch große Lernblöcke.