Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen
Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen

Schulversäumnis im Krankheitsfall

Die Benachrichtigung der Schule muss direkt am ersten Krankheitstag über sdui erfolgen.

Wenn keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, muss das Versäumnis als unentschuldigtes Fehlen auf dem Zeugnis vermerkt werden.

Ein ärztliches Attest wird nur dann benötigt, wenn es aus besonderen Gründen von der Schule eingefordert wird. Hilfreich ist eine Klassenliste mit Telefonnummern, wenn alle Eltern einverstanden sind.

Wir sind Partnerschule im Aachener Modell

Kooperationpartner

Druckversion | Sitemap
© Grundschulverbund Weiden Linden in Würselen